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BVerwG, 18.11.1991 - 2 B 128.91 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren
Verfahrensgang
- VG Schleswig - 11 A 156/88
- OVG Schleswig-Holstein, 05.09.1991 - 3 L 126/91
- BVerwG, 18.11.1991 - 2 B 128.91
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 18.11.1991 - 2 B 128.91
Die in diesem Sinne zu verstehende grundsätzliche Bedeutung muß gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO durch Anführung einer konkreten, sich aus diesem Verwaltungsrechtsstreit ergebenden Rechtsfrage, die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird und der der Beschwerdeführer grundsätzliche Bedeutung in dem genannten Sinne beimißt, dargelegt werden (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]). - BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
Auszug aus BVerwG, 18.11.1991 - 2 B 128.91
Die in diesem Sinne zu verstehende grundsätzliche Bedeutung muß gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO durch Anführung einer konkreten, sich aus diesem Verwaltungsrechtsstreit ergebenden Rechtsfrage, die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird und der der Beschwerdeführer grundsätzliche Bedeutung in dem genannten Sinne beimißt, dargelegt werden (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]). - BVerwG, 07.07.1980 - 8 B 54.80
Verdienstausfallentschädigung - Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegungserfordernis
Auszug aus BVerwG, 18.11.1991 - 2 B 128.91
Durch die Bezugnahme auf früheres Vorbringen, hier auf Ausführungen der Beklagten in der Begründung ihrer seinerzeitigen Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung, kann nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die ordnungsgemäße Beschwerdebegründung nicht ersetzt werden (vgl. u.a. Beschlüsse vom 22. Oktober 1970 - BVerwG 6 CB 40.69 - und vom 7. Juli 1980 - BVerwG 8 B 54.80 - ). - BVerwG, 22.10.1970 - VI CB 40.69
Darlegungserfordernis im Falle von Verfahrensmängeln - Zulässigkeit des Verweises …
Auszug aus BVerwG, 18.11.1991 - 2 B 128.91
Durch die Bezugnahme auf früheres Vorbringen, hier auf Ausführungen der Beklagten in der Begründung ihrer seinerzeitigen Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung, kann nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die ordnungsgemäße Beschwerdebegründung nicht ersetzt werden (vgl. u.a. Beschlüsse vom 22. Oktober 1970 - BVerwG 6 CB 40.69 - und vom 7. Juli 1980 - BVerwG 8 B 54.80 - ).